Hallo Detlef,
Gemäß BG ETEM ergeben sich die Arten der Betriebsmittel. Dort wird definiert, dass elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände sind die " ... als ganzes oder einzeln ... dem Anwenden elektrischer Energie ... oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen". Die Betriebsmittel werden dabei in folgende Kategorien unterteilt:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Stationäre elektrische Anlagen
Nicht stationäre elektrische Anlagen
Dazu gehören beispielsweise bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln alle Teile, die ein Kabel und einen Stecker haben (z.B. eine Bohrmaschine, ein Fernschreiber, ein Verlängerungskabel oder auch eine Küchenmaschine).
Gruß
Günter
Wenn Ihr mal richtig Probleme mit der zu hohen Netzspannung für alte 220 oder 110 Volt Geräte habt.
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Re: Wenn Ihr mal richtig Probleme mit der zu hohen Netzspannung für alte 220 oder 110 Volt Geräte habt.
BG ETME ist aber doch auch wieder für den gewerblichen Bereich. Für meinen privaten Bereich ist ja keine Berufsgenossenschaft zuständig?
Mich würde mal interessieren, wo festgelegt ist, was ich hier zuhause tun und lassen darf.
Letztendlich ist vermutlich das Hauptproblem die Versicherung - wenn mal was passiert.
EDIT:
Also für Elektroinstallation gilt wohl die Niederspannungsanschlussverordnung §13. Da steht drin, dass man nix selber anschließen darf (als Laie). Aber für Elektrogeräte finde ich nichts.
Mich würde mal interessieren, wo festgelegt ist, was ich hier zuhause tun und lassen darf.
Letztendlich ist vermutlich das Hauptproblem die Versicherung - wenn mal was passiert.
EDIT:
Also für Elektroinstallation gilt wohl die Niederspannungsanschlussverordnung §13. Da steht drin, dass man nix selber anschließen darf (als Laie). Aber für Elektrogeräte finde ich nichts.
Gruß, Detlef
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Re: Wenn Ihr mal richtig Probleme mit der zu hohen Netzspannung für alte 220 oder 110 Volt Geräte habt.
Hallo Detlef,
Die BG ist für den gewerblichen Bereich, da hast Du recht. BG unnd VDE sind miteinander verzahnt, für den privaten Bereich gelten die VDE-Empfehlungen aber uneingeschränkt, sie haben nach der allg. Rechtssprechung sogar Vorschrifts-Charakter.
Das heißt, wenn etwas passiert, was entgegen den VDE-Empfehlungen durchgeführt wurde, trägt der Verursacher hierfür die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung,
Beispiel:
Du hast bei der Montage Deiner i-telex-Baugruppen die VDE-Mindestabstände für die Netzspannung nicht eingehalten und es kommt zu einem Brand mit Personen- und Sachschaden. Kann Dir ein Verschulden nachgewiesen werden, wirst Du dafür zur Verantwortung gezogen, da Du die anerkannten Regeln der Elektrotechnik nicht beachtet hast. Unkenntnis schützt auch hier nicht vor Strafe.
Ich will Dich damit nicht verunsichern, es ist jeder selbst dafür verantwortlich, welche Regeln oder Vorschriften er einhält.
Gruß
Günter
Die BG ist für den gewerblichen Bereich, da hast Du recht. BG unnd VDE sind miteinander verzahnt, für den privaten Bereich gelten die VDE-Empfehlungen aber uneingeschränkt, sie haben nach der allg. Rechtssprechung sogar Vorschrifts-Charakter.
Das heißt, wenn etwas passiert, was entgegen den VDE-Empfehlungen durchgeführt wurde, trägt der Verursacher hierfür die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung,
Beispiel:
Du hast bei der Montage Deiner i-telex-Baugruppen die VDE-Mindestabstände für die Netzspannung nicht eingehalten und es kommt zu einem Brand mit Personen- und Sachschaden. Kann Dir ein Verschulden nachgewiesen werden, wirst Du dafür zur Verantwortung gezogen, da Du die anerkannten Regeln der Elektrotechnik nicht beachtet hast. Unkenntnis schützt auch hier nicht vor Strafe.
Ich will Dich damit nicht verunsichern, es ist jeder selbst dafür verantwortlich, welche Regeln oder Vorschriften er einhält.
Gruß
Günter
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Re: Wenn Ihr mal richtig Probleme mit der zu hohen Netzspannung für alte 220 oder 110 Volt Geräte habt.
Wie gesagt, kein Problem.
Ich bastle seit vielen Jahren an Elektronik. Und dass man für etwaige Schäden (auch Personenschäden) haftbar gemacht werden kann, das ist klar. Das gilt auch, wenn ich den Rasenmäher repariere, einen Gartenzaun ziehe oder im Winter den Gehweg nicht streue.
In den achziger Jahren habe ich viel DFÜ betrieben (mit eigener Mailbox). Auch das war unter Beachtung aller Vorschriften schlicht nicht möglich, weil es gar keine entsprechenden Modems gab, die man anschließen durfte. Das war sogar prinzipiell strafbar, wenn nichts passiert ist.
Gruß, Detlef
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Re: Wenn Ihr mal richtig Probleme mit der zu hohen Netzspannung für alte 220 oder 110 Volt Geräte habt.
So nun ist auch der Rest vom Trafo ausgebuddelt worden.
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