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Verfasst: Di 25. Mär 2025, 16:43
von Franz
Wie krass und die Genehmigung von 1954 beruft sich auf die "Bestimmungen über den Rundfunk" vom 27.11.1931 und das
Amtsblatt Seite 509/1931 und Seite 141/1940....

Und die "Wichtigen Vorschriften für den Rundfunkteilnehmer" auf der Rückseite sind ja auch hammerhaft:
... " Beim Erlöschen der Genehmigung sogleich alle Verbindungen des Empfängers mit Antennen, Erdleitungen und Stromquellen abtrennen " .....

jawoll, zu Befehl 🫡

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Verfasst: Di 25. Mär 2025, 17:11
von detlef
Naja, war aber doch später bei der GEZ auch nicht viel anders.
Die standen doch auch immer vor der Tür und wollten sich Zutritt verschaffen.
Da galten bestimmt immer noch die Gesetze von 1931. :D

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Verfasst: Di 25. Mär 2025, 19:38
von TEHA
Als wir 1987 in meiner ehemaligen Firma die Zeichenbretter im Konstruktionsbüro durch ein CAD-System ersetzt haben, mußten die PCs auch bei der Post angemeldet werden.
So wie z.B. hier: https://krefcom.eu/die-betriebsgenehmig ... meinen-pc/

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Verfasst: Di 25. Mär 2025, 19:57
von obrecht
Da fass ich mir an den Kopf. Zu der Zeit war ein PC doch schon fast überall... vor allem waren die 80er ja die Goldgräberzeit für Rechnerschrauber, und an die FTZ Vorschriften hat sich doch eh keiner gehalten...