Picture of the day
Verfasst: Di 25. Mär 2025, 16:43
Wie krass und die Genehmigung von 1954 beruft sich auf die "Bestimmungen über den Rundfunk" vom 27.11.1931 und das
Amtsblatt Seite 509/1931 und Seite 141/1940....
Und die "Wichtigen Vorschriften für den Rundfunkteilnehmer" auf der Rückseite sind ja auch hammerhaft:
... " Beim Erlöschen der Genehmigung sogleich alle Verbindungen des Empfängers mit Antennen, Erdleitungen und Stromquellen abtrennen " .....
jawoll, zu Befehl
Amtsblatt Seite 509/1931 und Seite 141/1940....
Und die "Wichtigen Vorschriften für den Rundfunkteilnehmer" auf der Rückseite sind ja auch hammerhaft:
... " Beim Erlöschen der Genehmigung sogleich alle Verbindungen des Empfängers mit Antennen, Erdleitungen und Stromquellen abtrennen " .....
jawoll, zu Befehl